
Externenprüfung
Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Berufsfachschule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die staatliche Abschlussprüfung nicht ablegen dürfen, können als andere Bewerber zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege zugelassen werden.
Alles Wissenswerte zur Abschlussprüfung als anderer Bewerber nach § 71 BFSO finden Sie unter folgendem Link (siehe links).