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Systemgastronomie

Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
Was ist eigentlich Systemgastronomie? Diese Frage wird in diesem Ausbildungsberuf immer wieder aufgeworfen – und nein – es ist nicht der Burgerbrater, der hier ausgebildet wird.

SystemgastronomieKurz gesagt kennzeichnet sich die Systemgastronomie durch folgende drei Merkmale:

  • Die Standardisierung
  • Die zentrale Steuerung
  • Die Multiplikation

Das bedeutet, dass insbesondere Gastronomieketten, welche mit vorgegebenen Standards unter einer zentralen Steuerung arbeiten, als ausbildende Betriebe dieses Berufsbildes auftreten.

Fachleute für Systemgastronomie sind gleichzeitig Gastro-Experten und Manager. Sie arbeiten sowohl vor als auch hinter den Kulissen. Im Rahmen eines festgelegten und in mehreren Betrieben eingesetzten Gastronomiekonzepts organisieren sie alle Bereiche eines Restaurants: Sie kümmern sich um das Wohl der Gäste und beraten diese. Sie sorgen dafür, dass Ware am richtigen Platz ist und die Zubereitung von Speisen und Getränken und der Service funktionieren. Bei alledem stellen sie sicher, dass die Qualität immer stimmt. Die Ausbildung beträgt 3 Jahre.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

  • Der Ausbildungsberuf bietet ein weites Spektrum sowohl was die betriebliche Herkunft der Schüler als auch das zukünftige Einsatzgebiet von fertig ausgebildeten Systemgastronomen angeht.

    Der Systemgastronom findet sich beispielsweise in …

    • … den typischen Fast-Food-Betrieben (z.B. McDonald´s, Burger King)
    • … der Full-Service-Gastronomie (z.B. Maredo, Mövenpick, Block House)
    • … der Verkehrs- und Reisegastronomie (z.B. Serways/Tank&Rast, SSP)
    • … der Handelsgastronomie (z.B. Ikea, Dinea, XXXLutz)
    • … der Freizeitgastronomie (z.B. Sausalitos, Enchilada, Admiral)
    • … dem Bereich des Catering und der Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Lehrieder, Fey&Pfaff, Siemens Kantine, Studentenwerk Erlangen-Nürnberg)
    • … sowie vielen weiteren Betrieben.
  • Die Ausbildung im Überblick
    Die Ausbildung zum Fachmann/zur Fachfrau für Systemgastronomie dauert regulär drei Jahre. Es besteht die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung, wenn der Ausbilder und der Auszubildende dies bei der zuständigen Stelle beantragen und die Grundvoraussetzungen erfüllt werden.

    § 45 Absatz 1 des BBiG gibt dazu Auskunft:
    "Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen"

    Voraussetzungen und Tätigkeiten
    Ein Mittelschulabschluss ist die Eingangsvoraussetzung, jedoch werden häufig die Mittlere Reife bzw. Abitur erwünscht.

    Fachmänner/-frauen für Systemgastronomie müssen unter anderem Qualitätsstandards sicherstellen und überprüfen, den Personaleinsatz organisieren, Arbeitsabläufe planen und optimieren, Betriebskennzahlen auswerten, Kostenkontrollen durchführen und selbstverständlich auch Gäste betreuen und beraten. Auch spielt der Bereich des Marketings eine wesentliche Rolle in der Ausbildung.

    Der Ausbildungsberuf ist offiziell ein gewerblicher Beruf, hat aber auch kaufmännische Schwerpunkte.

    Während der Ausbildung besteht die Möglichkeit die BS+ zu besuchen, um die Fachhochschulreife zu erlangen.

    Hinweise zum Zeugnis:
    Abgesehen von Englisch und den allgemeinbildenden Fächern schließen die Fächer des fachlichen Unterrichtes nach dem 2. Ausbildungsjahr ab.

    Die Noten werden in das Abschlusszeugnis des 3. Ausbildungsjahres übernommen und zählen zum Durchschnitt.

    Mittlerer Schulabschluss
    Nach dem 3. Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis mit einer Durchschnittsnote. Wenn der Schnitt  3,0 oder kleiner ist und im Fach Englisch mindestens die Note "ausreichend" erreicht wurde, wird dem Auszubildenden in Verbindung mit dem Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung,  der mittlere Schulabschluss zuerkannt, soweit er noch nicht vorhanden ist.

    Abschlusszeugnis
    Schülerinnen und Schüler, die die Berufsschule mit Erfolg abgeschlossen haben, erhalten ein Abschlusszeugnis.
    Wird die Berufsschule im ersten Schulhalbjahr abgeschlossen (z.B. bei Winterprüflingen/Verkürzung der Ausbildungszeit), wird die Zeugnisnote aus den Noten der Leistungsnachweise des vorangegangenen und des laufenden Schuljahres gebildet. (vgl. BSO §47)

    Entlassungszeugnis
    Schülerinnen und Schüler, die die Berufsschule ohne Erfolg abgeschlossen haben, erhalten ein Entlassungszeugnis. Die Berufsschule ist ohne Erfolg abgeschlossen, wenn einmal die Note 6 oder zweimal die Note 5 erzielt wurde [...]. (vgl. BSO §47)

    Zeugnisnote im IHK-Zeugnis eintragen lassen
    Auf Antrag des Auszubildenden bei der zuständigen Stelle kann die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule in das Berufsabschlusszeugnis aufgenommen werden.

  • Prüfungstermine:

    https://www.ihk-aka.de/

    Zwischenprüfung:

    Verbindlich für alle Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag vor dem 01.08.2022 in Kraft getreten ist.

    Abschlussprüfung:

    Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst drei Bereiche:

    1. Systemorganisation:
      Gastronomiekonzepte,Qualitätssicherung,Marketing, Aufbau- und Ablauforganisation
      (Bearbeitungszeit 120 Minuten) – erster Prüfungstag

      2. Steuerung und Kontrolle, Personalwesen:
      Kostenkontrolle,Kennzahlen, Warenwirtschaft, Personaleinsatzplanung, -verwaltung und -beschaffung
      (Bearbeitungszeit 90 Minuten) – zweiter Prüfungstag

      3. Wirtschafts-und Sozialkunde:
      Allgemeinewirtschaftlicheund gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
      (Bearbeitungszeit 60 Minuten) – zweiter Prüfungstag

      4. Praktische Abschlussprüfung:
      (Prüfungungsgespräch, 15 Min. Vorbereitungszeit + 30 Min. Fachgespräch)

      Hier finden Sie Hinweise (Prüfungsordnung vor 01.08.2022) zur Abschlussprüfung 


    Abschlussprüfung neu:

    für alle Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist, erfolgt eine gestreckte Abschlussprüfung.

    1. Teil erfolgt ab dem 18. Ausbildungsmonat = GAP 1

    2. Teil erfolgt am Ende des 3. Ausbildungsjahres = GAP 2

    Prüfungsinhalte:

    GAP 1: 

    1. Produktion und Service
    (Teil 1:  Eine Arbeitsaufgabe mit einem Fachgespräch von höchstens 10 Min., Prüfungszeit: Gesamt: 90 Min.)
    (Teil 2: Schriftliche Aufgaben, Prüfungszeit: 60 Min.)

    GAP 2:

    2. Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung
    (Schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 90 Min.)

    3. Personal- und Warenwirtschaft, Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie
    (Schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 120 Min.)

    4. Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie
    (Eine Arbeitsaufgabe durchführen + Fachgespräch, Prüfungszeit:  10 Min. Fachgespräch, Gesamt 90 Min.)

    5. Wirtschafts-und Sozialkunde
    (Schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 60 Min.)

    Eine Zusatzqualifikation "Bar und Wein" kann erworben werden. Dazu ist nach Antrag eine Prüfung zu absolvieren.
    Die Prüfung besteht aus 2 Arbeitsproben und einem Fachgespräch. Dauer der Prüfung: Gesamt 60 Min., Fachgespräch: 15 Min.

    Besonderheit:

    Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung zur Fachfrau/- mann für Systemgastronomie nicht, so kann er auf Antrag den Abschluss zur Fachkraft für Gastronomie stellen, wenn Teil 1 der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichenden Prüfungsleistungen erbracht wurden und nach § 18 die Anforderungen der Fachkraft für Gastronomie-Ausbildungsverordnung erfüllt werden.


    Hier finden Sie Hinweise zur Neuordnung ab dem 01.08.2022

    Hier finden Sie Hinweise zur Abschlussprüfung.

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